Call

Woher stammt der Begriff Call?

Bei dem Begriff Call oder auch Call Option handelt es sich um einen Fachbegriff aus dem englischsprachigen Raum für eine Kaufoption.

 

Was bedeutet der Begriff Call?

Bei einer Call Option, also einer Kaufoption, handelt es sich um eine solche Option, die dem Käufer das Recht einräumt, ein bestimmtes Gut zu einem schon heute fest vereinbarten Preis in einer ebenfalls heute vereinbarten Menge zu kaufen.

 

Ist ein Call ein verpflichtendes Geschäft?

Das kommt darauf an. Ganz wichtig ist, dass es sich bei dem Kauf einer Call Option nur um das Recht handelt, etwas kaufen zu dürfen, hingegen hat der Verkäufer eines Calls die Verpflichtung, bei Ausübung des Calls durch den Käufer zu handeln. Also ist der Call auf Käuferseiten mit keiner weiteren Verpflichtung als der Zahlung der Optionsprämie verbunden. Der Verkäufer eines Calls muss hingegen für den Fall, dass die Option ausgeübt wird, die geforderte Leistung erbringen und verkaufen.

 

Welche Unterschiede gibt es bei einem Call?

Für den Fall, dass der Käufer bei einem Call sein Recht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt ausüben kann, handelt es sich um eine europäische Option. Befristet sich die Ausübung auf einen bestimmten Zeitraum, so handelt es sich um eine Option vom amerikanischen Typ.

 

Wann wird der Käufer eines Calls sein Recht ausüben?

Regelmäßig übt ein Käufer sein Recht nur dann aus, wenn der Preis des Basiswertes über dem Ausübungspreis liegt.

 

Abstraktes Beispiel für einen Call

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf der Suche nach einem Jahreswagen. Sie haben genaue Vorstellungen davon, wie dieser ausgestattet sein soll (Farbe: 1. Wahl schwarz oder 2. Wahl grau-metallic, Benziner, 100 PS, Klima, maximaler Kaufpreis 25.0000 €, Km-Stand maximal 10.000 etc.).

Bei Ihrer Suche finden Sie bei einem Autohändler ein Auto, das Ihren Vorstellungen fast entspricht. Lediglich die Farbe ist Ihre zweite Wahl. Aber ansonsten – top. Sie fragen nach dem Preis. 25.000 € ist die Antwort. Das passt zu Ihrer Preisvorstellung. Sie überlegen:

Diesen Wagen würden Sie eigentlich kaufen. Aber Sie haben für die kommende Woche noch mehrere interessante Termine bei anderen Autohändlern. Vielleicht finden Sie ja doch noch das farblich perfekte Auto. Sie sprechen den Verkäufer an und bieten ihm einen Handel an:

„Ich gebe Ihnen jetzt und hier 500 €. Dafür garantieren Sie mir schriftlich, dass ich genau diesen Wagen in den nächsten 10 Tagen von Ihnen für 25.000 € kaufen kann. Wenn ich mich nicht melde, können Sie die 500 € behalten.“

„Perfekt“, antwortet der Verkäufer und freut sich über das schnelle 500 €-Geschäft.

Abends sind Sie eingeladen. Sie erfahren von einem anderen Gast, dass er das gleiche Auto sucht wie Sie. Er benötigt es dringend und er ist deshalb bereit, bis zu 27.000 € zu bezahlen. Schnell werden Sie handelseinig. Sie verkaufen diesem Gast Ihr Recht, das Auto für 25.000 € kaufen zu können. Der Gast zahlt Ihnen für dieses Recht 2.000 €. Sie haben damit quasi ein Auto verkauft, das Ihnen zwar nicht gehörte, über das Sie aber eine begrenzte Zeit vollständig verfügen konnten. Sie haben dem Händler 500 € gegeben. Jetzt erhalten Sie 2.000 €.

Ein Gewinn von +300% innerhalb weniger Stunden

Das ist einfacher und mit viel weniger Kapitaleinsatz verbunden, als das Auto zuerst zu kaufen und dann teurer zu verkaufen. Und weniger riskant. Für den tatsächlichen Kauf müssten Sie nämlich 25.000 € einsetzen. Und dann hoffen, dass Sie das Auto wirklich teurer verkaufen können. Wollten Sie bei einem tatsächlichen Kauf und anschließendem Verkauf des Autos auch 1.500 € Gewinn machen (so wie beim Beispiel des verkauften Rechts), müssten Sie 26.500 € beim Verkauf erhalten. Dann hätten Sie im Verhältnis zum eingesetzten Kapital (25.000 €) „nur“ 6% Gewinn gemacht.

Siehe auch unter „Option“ in diesem Stichwortverzeichnis.

 

© Optionen-Investor
Rainer Heißmann
Chefanalyst und Chefredakteur Optionen-Profi

 

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