Finanztermingeschäftsfähigkeit

Welche Voraussetzung benötigen Sie, um an Terminbörsen zu handeln?

An den Terminbörsen dürfen Sie nur handeln, wenn Sie die entsprechende Zulassung haben. Das ist die bereits erwähnte Finanztermingeschäftsfähigkeit.

 

Von wem erhalten Sie die Finanztermingeschäftsfähigkeit ausgestellt?

Diese erhalten Sie von Ihrem Broker. Für die Finanztermingeschäftsfähigkeit muss Sie der Broker über die Risiken an den Terminbörsen aufklären. Dafür verwenden die Broker unterschiedliche Wege.

 

Wie funktioniert das Procedere bis zur Finanztermingeschäftsfähigkeit?

Der erste Schritt ist immer, dass Sie gefragt werden, ob Sie schon mit Optionen gehandelt haben. Wenn Sie das bejahen und gegebenenfalls eine ausreichende Anzahl bereits getätigter Trades mit Optionen (oder Optionsscheinen, Zertifikaten etc.) nennen (kontrolliert wird das nicht), „ist der Fall erledigt“. Sie werden für den Handel mit Optionen zugelassen.

Am Rande: Vor Jahren hatten Sie kaum eine andere Möglichkeit, als diesen Weg (Angabe der entsprechenden Trades) zu wählen. Heute ist dies immer noch der einfachste Weg.

 

Was passiert, wenn Sie Ihrem Broker offenbaren, dass Sie noch keine Erfahrung mit Optionen besitzen?

Wenn Sie angeben, dass Sie noch keine Erfahrung an Terminbörsen beziehungsweise mit Optionen etc. haben, wird der Broker Ihnen die Risiken an Terminbörsen auf entsprechenden Formularen gedruckt oder im Internet bekannt machen und von Ihnen die Bestätigung verlangen, dass Sie dieses gelesen und verstanden haben. Je nach Broker werden Ihnen dann vielleicht auch noch Fragen zur Funktionsweise von Optionen gestellt, die Sie richtig beantworten müssen.

 

Werden Ihnen im Zuge der Finanztermingeschäftsfähigkeit auch Fragen zu Ihrem Vermögen gestellt?

Möglicherweise werden Ihnen dann auch noch Fragen nach Ihrem vorhandenen Vermögen gestellt. Dazu 2 Anmerkungen:

 

1. Den Broker interessiert das nicht wirklich. Er will sich nur gegen mögliche Regressforderungen absichern. Da gerade in den USA „gegen Alles und Jeden“ geklagt wird und es oft skurrile Urteile gibt, sichern sich die Broker eben ab.

2. Wenn Sie starten und „nur“ Optionen kaufen und diese später verkaufen, haben Sie kein höheres Risiko als Ihr eingesetztes Geld. Bei dieser Art von Geschäften gibt es keine Nachschusspflicht. Daraus folgert:

Es geht den Broker nicht wirklich etwas an, ob Sie 5.000, 50.000, 500.000 €, $, CHF oder mehr Vermögen haben. Eine Angabe, die zur Zulassung zum Optionen-Handel führt, müssen Sie aber tätigen. Wenn Sie schreiben, dass Sie „nur“ über 5.000 € Gesamtvermögen verfügen, werden Sie die Zulassung zum Optionen-Handel nicht bekommen.

 

Bei servicefreundlichen Brokern erhalten Sie diese Zulassung mit wenigen Mausklicks bei der Depoteröffnung und die Mitarbeiter helfen Ihnen gegebenenfalls bei Rückfragen.

 

© Optionen-Investor
Rainer Heißmann
Chefanalyst und Chefredakteur Optionen-Profi

 

arrow-next


                              FTSE Bursa Malayisia   

arrow-last


Finanztermingeschäft