Handel mit Optionsscheinen ausgesetzt: Anleger bangen um Ihr Geld

„Wer Optionsscheine besitzt, möchte diese handeln können, und zwar schnell, wenn es darauf ankommt.“, schrieb kürzlich die Neue Züricher Zeitung. Und dann verwies sie auf einen erneuten Fall von Bankenwillkür, der Anleger ins Abseits katapultiert und sie zur Handlungsunfähigkeit verurteilt, auch wenn ihre Papiere weit in den Verlust laufen.

Bei Optionsscheinen keine Preisfindung am Markt

Anleger, die Optionsschein handeln, sind darauf angewiesen, dass die herausgebende Bank laufend Kurse stellt. An Börsen für Derivate (Beispiel Euwax) ist der Gegenpart des Anlegers fast immer die Bank. Diese hat dort die Aufgabe des Marketmakers für ihre eigenen Produkte. Nimmt sie diese Funktion nicht wahr, kommt der Handel faktisch zum Erliegen.

Banken setzen den Handel Optionsscheinen kurzfristig aus

Anleger sind also darauf angewiesen, dass emittierenden Banken ihrer Funktion als Marketmaker jederzeit zuverlässig nachkommen. Anleger, die sich darauf verlassen und in Optionsscheine auf Aktien des Anlagenbauers OC Oerlikon investierten, sind nun im wahrsten Sinne des Wortes verlassen. Die Banken haben den Handel für diese Optionsschein vorübergehend eingestellt.

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Die Begründung der Emittenten für diese Willkür

Die Börse SIX Group gab bekannt, dass es sich um diese Emittenten handele: EFG, Credit Suisse, Deutsche Bank und Julius Bär. Diese begründeten die Aussetzung des Handels der Optionsscheine damit, dass es eine große Kapitalerhöhung von OC Oerlikon gebe. Bis zur Ausgabe der neuen Aktien sei der Wert der Optionsschein für die emittierende Bank nicht eindeutig feststellbar.

Entlarvende Begründung

Die weitere Begründung ist entlarvend: Die Emittenten verwiesen darauf, dass sie durch den nicht feststellbaren Wert der Optionsscheine „eigene Risiken tragen müssen“.

Im Klartext: Tragen die Emittenten eigene Risiken, ist das nicht hinnehmbar. Der Handel mit diesen Optionsscheinen wird ausgesetzt.

Daraus folgert: Der Anleger ist zwangsläufig der Verlierer

Nur wenn die Emittenten kein Risiko tragen, wird gehandelt. Wenn aber eine Seite (Banken, Emittenten) kein Risiko tragen, muss zwangsläufig die andere Seite (Anleger) alle Risiken tragen. Trägt immer nur eine Seite Risiken, ist diese Seite zwangsläufig der Verlierer. Beim Handel mit Optionsschein hat der Anleger also keine Chance auf dauerhafte Gewinne.

Anleger zur Handlungsunfähigkeit verurteilt

Bei den eingangs genannten Optionsscheinen kann der Anleger nun nicht reagieren. Er wurde vorher auch nicht informiert, sodass er hätte aussteigen können.

Benötigt er das in diese Optionsscheine investierte Geld, hat der Anleger keine Chance. Das Geld liegt fest.

Brechen die Indizes ein, hat der Anleger keine Chance. Er sieht zu, wie seine Optionsscheine hohe Verluste bis hin zum Totalverlust verbuchen.

Entwickelt sie die Aktie des Anlagenbauers OC Oerlikon gegen seine Erwartung, hat der Anleger keine Chance. Er ist zum Zusehen verdammt.

Schluss mit dieser Willkür: Optionen sind die Alternative

Ein weiterer Fall für die Willkür der Emittenten. Die o.a. Begründung dieser milliardenschweren Banken ist bezeichnend: Dem Anleger wird kein Cent gegönnt, wenn der Emittent dabei ein Risiko tragen muss. Die Alternative ist ganz einfach. Es sind die an Terminbörsen gehandelten Optionen. Die einfache Formel lautet dort: Kein Emittent, keine Willkür.

Zum guten Schluss: Passend zur aktuellen Diskussion der Sparideen, mit denen wir die von mir als kriminell eingestuften Zockereien der Banken finanzieren sollen, ein Zitat von Charles Tschopp, dem schweizer Schriftsteller, der heute vor 111 Jahren, also am 07.06.1899, zur Welt kam. Er schrieb: „Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer besten Grüßen und dem Hinweis: Lesen Sie weiter. Denn mit Optionen können Sie das „Leiden an Gesetzen“ deutlich lindern und der oben geschilderten Willkür der Emittenten ganz einfach entgehen.

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Basiswissen Optionen:
Optionen werden an Terminbörsen gehandelt

Die Börse für Optionen ist, wie eine Börse für Aktien, ein „Marktplatz“ auf dem Käufer und Verkäufer zusammentreffen und handeln. Terminbörsen sind Börsen, an denen gelistete und standardisierte Optionen gehandelt werden.

Es gibt Optionen z.B. auf Aktien, Rohstoffe, Futures und Indizes. Das sind die Basiswerte für Optionen. Für jeden Basiswert muss es Optionen mit unterschiedlichen Basispreisen und Laufzeiten geben, damit sie an Terminbörsen gelistet werden.

Es gibt unterschiedlich viele Optionen auf einzelne Basiswerte:

2 mögliche Gründe:

1. Wenn sich der Kurs eines Basiswertes sehrt deutlich ändert, definiert die Terminbörse zusätzliche Optionen mit anderen Basispreisen. Die „alten“ Optionen werden aber weiter gehandelt.

2. Gibt es einen Aktiensplit oder eine Sonderdividende, führt das zur Anpassung von Optionen. Gleichzeitig werden neue Optionen definiert.

Terminbörsen vorbildlich

Der standardisierte Handel von Optionen an Terminbörsen wird von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) dem intransparenten Handel mit Zertifikaten, Optionsscheinen etc als vorbildlich gegenübergestellt.

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