Leerverkauf
Verkauf von Wertpapieren an der Börse, die sich nicht im Besitz des Verkäufers befinden, zumeist mit der Absicht, sie später billiger erwerben zu können, um an der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis zu verdienen.
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Donnerstag, 15. Dezember 2011 um 20:32
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