Home|Optionen-Profi|Fachbegriffe|Gratis Newsletter|Shop|Über uns

 

Nachschusspflicht

Bei allen Geldgeschäften kann es bei mangelnden Sicherheiten zur Aufforderung der Banken kommen, dass Geld „nachzuschießen“ ist, also dass neue und zusätzliche Barmittel bereitgestellt werden müssen. In Boomzeiten des
Hausbaus, noch in den 1970er- und 1980-er Jahren, war es nicht selten, dass jemand sein Haus mit 120% des Kaufpreises beliehen hatte. Bonität und dauerhaft gutes Einkommen in der Ver gangenheit reichten aus. Wenn später die Hausbewertung deutlich ab gewertet werden musste oder ein Einkommen sich drastisch verringerte, reichte die Sicherheit nicht mehr aus. Es kam zur Nachschusspflicht. Dasselbe gab es an der Börse in den Boomzeiten des
Neuen Marktes, wo blind alles an Aktien gekauft wurde, viel zu häufig auch auf Kredit. Als Sicherheit wurden die Depots hinterlegt. Beim Crash der Folgejahre schrumpften die Beleihungen der Depots ins Boden lose. So mancher Anleger erhielt einen diskreten Anruf seines Bankers, mit der „Bitte“, Geld nachzuschießen.
Beim Kauf von Optionen (Long-Call oder Long-Put) ist die Nachschusspflichtschon durch die Art der Geschäfte ausgeschlossen. Davon gibt es keine Ausnahme!

GRATIS Newsletter

Jetzt Kostenlos anmelden:

 

Ähnliche Beiträge:

  1. Gekaufte Optionen haben keine Nachschusspflicht
  2. Gekaufte Optionen: Nachschusspflicht gibt es nicht
  3. Gekaufte Optionen: Nachschusspflicht gibt es nicht

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Bisher keine Bewertungen)
Loading ... Loading ...
Artikel weiterleiten

 

Kommentar:

Noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen

© Optionen-Investor | Impressum | AGB | Datenschutz | Kontakt