Put-Option

Woher stammt der Begriff Put-Option?

Bei dem Begriff Put-Option handelt es sich um einen Fachbegriff aus dem englischsprachigen Raum für eine Verkaufsoption.

 

Was bedeutet der Begriff Put-Option?

Bei einer Put Option, also einer Verkaufsoption, handelt es sich um eine solche Option, die dem Käufer das Recht einräumt, ein bestimmtes Gut zu einem schon heute fest vereinbarten Preis in einer ebenfalls heute vereinbarten Menge zu verkaufen. Dementsprechend hat auf der anderen Seite der Verkäufer der Put-Option die Pflicht, wenn er aus der Option heraus ausgeübt wird, den Basiswert in der vereinbarten Menge und zum vereinbarten Preis zu kaufen.

 

Ist eine Put-Option ein verpflichtendes Geschäft?

Das kommt darauf an. Ganz wichtig ist, dass es sich bei dem Kauf einer Put-Option nur um das Recht handelt, etwas kaufen zu dürfen, hingegen hat der Verkäufer einer Put-Option die Verpflichtung bei Ausübung der Put-Option durch den Käufer zu handeln. Also ist die Put-Option auf Käuferseiten mit keiner weiteren Verpflichtung als der Zahlung der Optionsprämie verbunden. Der Verkäufer einer Put-Option muss hingegen für den Fall, dass die Option ausgeübt wird, die geforderte Leistung erbringen und verkaufen.

 

Welche Unterschiede gibt es bei einer Put-Option?

Für den Fall, dass der Käufer bei einer Put-Option sein Recht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt ausüben kann, handelt es sich um eine europäische Option. Befristet sich die Ausübung auf einen bestimmten Zeitraum, so handelt es sich um eine Option vom amerikanischen Typ.

 

Wann wird der Käufer einer Put-Option sein Recht ausüben?

Regelmäßig übt ein Käufer sein Recht nur dann aus, wenn der Preis des Basiswertes unter dem Ausübungspreis liegt.

 

Abstraktes Beispiel für eine Put-Option

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Kunden, der einen Neuwagen kaufen will. Er will Ihnen seinen Gebrauchten für 20.000 € in Zahlung geben. Ein anderer Kunde sucht genau ein solches Auto und will maximal 22.000 € bezahlen. Sie sind grundsätzlich bereit, den Wagen, den Sie in Kürze in Zahlung nehmen, für 22.000 € zu verkaufen. Denn damit verdienen Sie schnelle 2.000 €. Sie haben aber in den nächsten 10 Tagen noch mehrere Interessenten für so ein Auto. Da kann es sein, dass Sie das Auto in den kommenden Tagen sogar für 25.000 € (oder mehr) verkaufen) können. Es kann aber auch sein, dass Sie am Ende aller Verkaufsgespräche mit leeren Händen dastehen, weil alle anderen Interessenten abgesagt haben.

Sie bieten dem Interessenten ein Geschäft an: „Ich gebe Ihnen jetzt und hier 500 €. Dafür unterschreiben Sie mir, dass Sie dieses Auto 10 Tage lang auf jeden Fall zum Preis von 22.000 € kaufen werden. Wenn ich Ihnen das Auto innerhalb der 10 Tage nicht anbiete, können Sie das Geld behalten.“ Der Kunde hat es mit seinem Kauf überhaupt nicht eilig. Deshalb ist er hocherfreut. Er nimmt die schnell verdienten 500 € und zieht von dannen.

Sie, als Autohändler, wissen aber, dass Sie das Auto auf jeden Fall mit Gewinn verkaufen können. Ihr Einkaufspreis liegt bei 20.000 €. Ihr Mindestverkaufspreis liegt bei 22.000 €. Davon ziehen Sie die 500 € ab, die Sie dem Interessenten gegeben haben. Bleiben sichere 1.500 € Gewinn.

Nun stellen Sie sich vor, es dringt eine Nachricht an die Öffentlichkeit, dass es in naher Zukunft ein Auto geben wird, das dieselbe Ausstattung wie dieser Gebrauchte haben wird. Das Auto soll aber sehr kostengünstig gebaut werden. Neupreis: 22.000 €. Die Gebrauchtwagenpreise stürzen sofort in den Keller. Ihr Neuwageninteressent ist jetzt bereit, Ihnen das Auto für 17.000 € in Zahlung zu geben. Sie haben aber nach wie vor das Recht, dieses Auto für 22.000 € zu verkaufen.

 

Für dieses Recht haben Sie 500 € bezahlt. Jetzt ist das Recht aber 5.000 € wert.

 

Sie haben für die vereinbarte Zeit von 10 Tagen wieder 3 Möglichkeiten:

 

1. Sie können das Auto zum verbindlich vereinbarten Preis verkaufen.

 

2. Sie können Ihr Recht auf diesen Autoverkauf mit Gewinn verkaufen.

 

3. Sie tun nichts und lassen das Recht verfallen.

 

Kurz: Sie können das Auto verkaufen, das Recht zum Verkauf verkaufen oder auch verfallen lassen – und das ist exakt die Beschreibung für einen Put.

 

 

© Optionen-Investor
Rainer Heißmann
Chefanalyst und Chefredakteur Optionen-Profi

 

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