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Recht der gekauften Option

Bei einem Optionsgeschäft an der Börse erwirbt der Käufer eines Call-Kontraktes das Recht, in einem genau definierten Zeitraum (Laufzeit der Option) eine im Kontrakt festgelegte Anzahl eines Basiswertes (z. B. Aktien) zu einem vereinbarten Preis (Basispreis) zu kaufen.

Entsprechend erwirbt der Käufer eines Put-Kontraktes das Recht, eine Zeit lang die im Kontrakt definierte Anzahl des Basiswertes zum Basispreis der Puts zu verkaufen.

Bei einer Option auf einen Index wird ein Euro- oder Dollar-Betrag für dieVeränderung pro Index-Punkt festgelegt. Bei einem Call oder Put auf einen Index erwirbt der Käufer der Option somit das Recht auf einen Barausgleich für die Veränderung der Index-Punkte.

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