Termingeschäftsfähigkeit
Der Handel mit Optionen ist ein Termin geschäft. Termingeschäfte sind nur verbindlich, wenn beide Vertragsparteien termingeschäftsfähig sind. Privatpersonen erhalten die Termingeschäftsfähigkeit, wenn sie über die Risiken der Termin geschäfte aufgeklärt worden sind. Dieses übernimmt der Broker oder die Bank und lässt sich diese Aufklärung schriftlich bestätigen.
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