Definition einer Option

Eine Option wird folgendermaßen definiert:

Der Käufer einer Option hat das Recht, eine genau definierte Leistung auszuüben. Der Zeitraum/Zeitpunkt, für den dieses Recht gilt, wird in der Option exakt festgelegt. Es handelt sich um die Laufzeit der Option. Sie endet mit dem Fälligkeitstermin der Option.

Eine Option ist also keine Aktie und kein Wertpapier, sondern ein rechtlich verbindlicher Vertrag. Der Käufer eines Calls oder Puts hat das Recht, die in der Option genau definierte Leistung abzurufen. Es besteht allerdings seitens des Käufers keine Verpflichtung dazu.

Es gibt zwei Arten dieser Rechte durch Optionen:

1. Das Recht zum Kauf eines Basiswertes (z. B. Aktien) innerhalb einer festvereinbarten Zeit zu einem vereinbarten Preis. Dieses Recht erlangen Sie durch den Kauf einer Call-Option.

2. Das Recht zum Verkauf eines Basiswertes innerhalb einer fest vereinbarten Zeit zu einem vereinbarten Preis. Dieses Recht erhalten Sie durch den Kauf einer Put-Option.