Leerverkauf

Was ist unter einem Leerverkauf zu verstehen?

Unter einem Leerverkauf wird allgemein verstanden, dass ein Verkäufer einem Käufer etwas verkauft, was der Verkäufer zwar besitzt, was ihm aber im Eigentumssinne zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht gehört. Dementsprechend muss das, was verkauft wird, zu einem späteren Zeitpunkt wieder beschafft und an den eigentlichen Eigentümer zurückgegeben werden.

 

Welche Motive bestehen für den Leerverkauf?

Da jemand etwas verkauft, was er noch gar nicht im Eigentum hat, geht der Vekäufer natürlich davon aus, dass der Preis für das Gut, was er leer verkauft, fällt.

 

Welches Risiko besteht beim Leerverkauf?

Das Risiko beim Leerverkauf besteht darin, dass der Preis des Gutes nicht wie erwartet fällt, sondern, dass der Preis (vielleicht sogar sehr stark) steigt.

 

Muss es sich bei einem Leerverkauf  um ein Börsengeschäft handeln?

Nein. Ganz abstrakt vom Finanzmarkt mit seinen Produkten an der Börse, kann theoretisch auch jedes andere Gut oder jede andere Ware leer verkauft werden.

 

Wie sieht ein abstraktes Beispiel für einen Leerverkauf aus?

Sie haben im Gefühl, dass der Benzinpreis fallen wird. Außerdem wissen Sie, dass Ihr Nachbar einen großen Vorrat an Benzin hortet. Nehmen wir an, Sie besorgen sich bei Ihrem Nachbarn nun einen Kanister Benzin, geben ihm dafür eine kleine Gebühr und versprechen ihm, einen Kanister Benzin in einer Woche zurückzugeben. Nun haben Sie wie bereits geschrieben im Gefühl, dass der Benzinpreis fallen wird. Also verkaufen Sie diesen Kanister Benzin zum aktuellen hohen Preis. Schließlich gehen Sie ja davon aus, dass der Benzinpreis fällt und Sie in einer Woche den Kanister Benzin deutlich günstiger wieder kaufen können, um ihm Ihrem Nachbarn zurückzugeben. Wenn der Benzinpreis in einer Woche tatsächlich gefallen ist (und zwar so viel, dass der aktuelle Preis zuzüglich der Gebühr, die Sie Ihrem Nachbarn gegeben haben unter dem Preis liegt den Sie vor einer Woche erhalten haben), haben Sie Gewinn gemacht. Wenn er konstant geblieben ist, ist nichts passiert und wenn er gestiegen ist, haben Sie Verlust gemacht.

 

Existieren derartige Leerverkäufe an der Börse?

Ja. Leerverkäufe sind gängige Praxis an der Börse. Gehandelt werden zum Beispiel Aktien oder Rentenpapiere.

 

Wie gestaltet sich dies auf der rechtlichen Seite?

Häufig wird in diesem Bereich der Leerverkäufe davon gesprochen, dass der (Leer-)Verkäufer sich etwas leiht und es dann verkauft. Diese Aussage mag im allgemeinen Sprachgebrauch zutreffend sein, ist allerdings rechtlich falsch. Die Leihe setzt rein rechtlich folgende zwei Punkte voraus. Erstens findet sie unentgeltlich statt. Zweitens muss der Entleiher dem Verleiher genau dieselbe Sache zurückgeben, die er sich geliehen hat. Demzufolge handelt es sich auch bei Leerverkäufen um ein Sachdarlehen und nicht um eine Leihe oder an der Börse um eine Wertpapierleihe.

 

Was wäre ein Beispiel für einen solchen Leerverkauf an der Börse?

Ein Beispiel für einen Leerverkauf ist: Investor A beschafft sich (nicht durch Kauf, sondern durch ein Sachdarlehen) eine Aktie für eine gewisse Zeit gegen die Zahlung einer Gebühr. Diese Aktie verkauft Investor A an der Börse und erhält dafür Geld. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Investor A die Aktie zurückkaufen und hoffen, dass diese im Preis gefallen ist, damit er Gewinn gemacht hat.

 

© Optionen-Investor
Rainer Heißmann
Chefanalyst und Chefredakteur Optionen-Profi

 

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