Optionenhandel und Stop-Loss-Order

Vorgestern, am 26.05.2009, notierte der DAX mit 4.800 Punkten. Gestern dann in der Spitze mit deutlich über 5.000 Punkten. Und heute, am 28.05.2009, pendelte er sich genau in der Mitte, bei 4.900 Punkten, ein. Durch diese Kursturbulenzen sehen Sie im Optionenhandel Kursauschläge von 20%, 30% und mehr an einem einzigen Tag. Optionen, die heute vielleicht +60% Gewinn verbuchen, weisen morgen „nur noch“ ein Plus von 25% auf. Deshalb werde ich gerade jetzt oft gefragt, ob nicht eine Stop-Loss-Order im Optionenhandel zur Gewinnsicherung ein probates Mittel ist.

Begriffserklärung: Stop-Loss-Order

Eine Stop-Loss-Order im Optionenhandel wird wie eine normale Verkaufsorder erteilt. Das heißt, Sie legen einen Kurs unter der aktuellen Notierung Ihrer Option fest. Wird dieser Kurs einmal erreicht, wird automatisch ein Verkaufsauftrag für Ihre Option ausgelöst. Grundsätzlich ist das gut, denn so können Sie die im Optionenhandel bereits aufgelaufenen Gewinne sichern oder auch Verluste begrenzen. Wird diese Stop-Loss-Order ausgelöst, verwandelt sich Ihr Auftrag automatisch in eine Bestensorder. Das heißt, im Optionenhandel wird Ihr Call oder Put zum danach bestmöglichen Kurs verkauft (glattgestellt).

Die Stop-Loss-Order ist also eine sinnvolle Einrichtung, um Gewinne abzusichern oder Verluste zu begrenzen. Das gilt grundsätzlich für alle Börsengeschäfte, also auch für den Optionenhandel.

Ich rate ab, Stop-Loss-Order im Optionenhandel zu nutzen

Im Optionenhandel gibt es eine Besonderheit. Schauen Sie sich dazu einen beispielhaften Trade an:

Angenommen, Sie haben eine Option zu 5,00 Euro gekauft und diese steht aktuell bei einem Kurs von 8,00 Euro. Sie visieren als Gewinn +100% an. Sie wollen aber einen Gewinn von rund +50% absichern. Dann können Sie eine Stop-Loss-Order an die Börse geben. Sie legen in diesem Beispiel den Stop-Loss auf 7,50 Euro fest. Diese Order steht danach bei Ihrem Broker. Findet zu dem von Ihnen gesetzten Stop-Loss-Kurs ein Optionenhandel statt, geht Ihre Order anschließend sofort als Bestensorder an die Börse. Dort wird Ihre Option zum nächstmöglich erreichbaren Kurs verkauft.

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Ein näherer Blick auf das obige Beispiel zeigt den Grund für meine Empfehlung, im Optionenhandel keine Stopp-Loss-Order einzusetzen: Sie haben einen Stop-Loss-Kurs von 7,50 Euro eingegeben. Findet zu diesem Kurs ein Optionenhandel statt, wird Ihr Stop-Loss ausgeführt. Ihre Verkaufsorder steht danach sofort als Bestensorder an der Eurex. Das bedeutet:

Sie verkaufen zu dem danach bestmöglich erreichbaren Kurs. Es gibt aber manchmal wenig Umsatz im Optionenhandel, speziell an der Eurex. Deswegen kann es sein, dass zum Zeitpunkt Ihrer Stopp-Loss-Order keine Nachfrage zu Ihrer Option besteht. Es könnte aber noch ein „Abstauber-Limit“ eines Investors platziert sein, beispielsweise zu einem Kurs von 5,00 Euro. Dieser Kurs ist dann der bestmögliche Kurs, der erzielbar ist. Ihre Optionen werden zu 5,00 Euro verkauft, obwohl sie rund 7,00 Euro wert sind. Aus diesem Grund rate ich vom Stop-Loss im Optionenhandel ab.

Optionenhandel: Gedanklicher Stop-Loss besser als platzierte Stop-Loss-Order

Besser ist, Sie setzen einen gedanklichen Stop-Loss und führen diesen gegebenenfalls auch konsequent aus. Wird beispielsweise der Kurs von 7,50 Euro erreicht, geben Sie sofort eine Verkaufsorder mit dem Limit von 7,20 Euro oder 7,00 Euro an die Börse. Der Verkauf findet nicht als Bestensorder statt, sondern nur zu dem von Ihnen angegebenen Limit.

Mit dieser ganz einfachen, aber wirkungsvollen  Trading-Strategie im Optionenhandel sende ich Ihnen viele Grüße aus dem schönen Sauerland